Gesetzliche Änderungen ab 1. Januar 2021 – Motorrad
Zusätzliche Übergangsbestimmungen
Infolge Corona-Pandemie 2020 hat das Bundesamt für Strassen ASTRA am 9. Oktober 2020 eine zusätzliche Weisung zu den Übergangsbestimmungen vom 14. Dezember 2018 erlassen. Dies betrifft je eine Anpassung beim Erwerb der Führerausweiskategorien A 35kW und A ohne Beschränkung.
Wer Inhaber*in eines Lernfahrausweises der Kategorie A 35kW mit Ausstelldatum bis 31. Dezember 2020 ist, muss bis am 30. Juni 2021 eine praktische Prüfung absolviert haben, damit die Aufhebung der Leistungsbeschränkung, frühestens zwei Jahre nach der Erteilung, ohne praktische Führerprüfung möglich ist.
Wer Inhaber*in eines Lernfahrausweises der Kategorie A mit Ausstelldatum bis 31. Dezember 2020 ist, kann innerhalb der Gültigkeit des Lernfahrausweises die Führerprüfung mit einem Prüfungsfahrzeug absolvieren, das den bisherigen Anforderungen (Leistung mind. 35 kW) entspricht.
Motorrad-Grundkurs
Der Motorrad-Grundkurs ist für alle Kategorien einheitlich und dauert 12 Stunden. Wie bisher sind die drei Kurse auf drei verschiedene Tage zu verteilen. Die Reihenfolge der Kursteile 1, 2 und 3 muss eingehalten werden. Der bisherige Kursteil 2a (6 Std.) entfällt. Bei Vorbesitz Führerausweis A1 (vor 1.1.2021) ist nur noch Kursteil 3 (4 Std.) zu besuchen.
Häufige Fragen
Darf ich mit einem im Jahr 2020 ausgestellten Lernfahrausweis der Kategorie A1 ab 2021 auch ab 16 Jahren Motorrad bis 125 cm3 fahren?
Ja. Der Lernfahrausweis muss nicht umgetauscht werden. Dies auch dann nicht, wenn ein anderer Text im Lernfahrausweis eingetragen sein sollte.
Wenn ich im Jahr 2020 die Kategorie A1 beantragt und für den Grundkurs im 2021 Zeit habe, muss ich dann 8 Stunden oder 12 Stunden Grundkurs absolvieren?
So wie im Lernfahrausweis eingetragen: 8 Stunden.
Ich habe die altrechtliche Kategorie A1 45km/h. Darf ich ab 2021 auch einfach Kategorie A1 125cm3 fahren?
Nein. Hierfür ist ein Lernfahrausweis der Kategorie A1 und ein Grundkurs von 12 Stunden sowie eine praktische Prüfung notwendig. Wenn du die Kategorie B hast, entfällt die praktische Prüfung.
Kein Direkteinstieg in Kategorie A
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein Motorrad der Kategorie A beschränkt fahren (maximal 35 kW). Der Direkteinstieg in die unbeschränkte Kategorie A ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie beispielsweise Motorradmechaniker*innen.
Jetzt anmelden
Weitere Informationen, Kursdaten und ein Anmeldeformular findest du im Kursdetail.